
Was müssen Autofahrer seit diesem Jahr im Verbandskasten haben?
Wer in Deutschland Auto fährt, muss einen Verbandskasten mitführen. Der Inhalt des KFZ-Verbandskastens ist nach DIN 13164 und §35h der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) geregelt. Bereits zum 1. Februar 2022 wurde eine aktualisierte DIN-Norm für Verbandskästen mit einer Übergangsfrist bis zum 31. Januar 2023 erlassen. Bis dahin dürfen alte Verbandskästen weiter verkauft und auch genutzt werden.

Ein Verbandskasten ist für jedes Auto Pflicht. Bildrechte: dpa
Nach der DIN-Norm müssten ab dem 1. Februar 2023 immer zwei Corona-Schutzmasken im Verbandskasten sein. Eine
FFP2-Maske ist dabei nicht verpflichtend.
Dafür fällt allerdings ein Dreieckstuch weg. Ersatzlos gestrichen wird auch das kleinere Verbandtuch.
Der Gesetzgeber hat sich bisher noch nicht entschlossen, die Straßen-verkehrsordnung dahingehend anzupassen.
Laut Aussage des ADAC plant das Bundesverkehrsministeriums eine Anpassung des §35 h StVZO "derzeit nicht".
Daher besteht derzeit keine Pflicht zur Nachrüstung mit Masken oder gar zum Austausch alter Verbandkästen.
Das Mitführen von medizinischen Gesichtsmasken im Auto hält der Bundesverband Medizintechnologie aber
generell für sinnvoll.
Beachten Sie, dass in anderen Ländern andere Regeln gelten, was den Besitz eines Erste-Hilfe-Sets betrifft.
Sie sollten sich daher immer informieren, welche Vorschriften es an Ihrem Reiseziel gibt.
Gerade Verbandmaterial und Kompressen haben ein Verfallsdatum, weil sie steril verpackt sind. In der Regel
beträgt die Haltbarkeit mindestens vier Jahre. Achten Sie unbedingt auf das Ablaufdatum des
Erste-Hilfe-Kästchens. Finden Sie das Datum nicht, hat der Inhalt unterschiedliche Ablaufdaten.
In diesem Fall müssen Sie genauer auf die Packungen schauen. Sind einzelne Produkte abgelaufen, müssen Sie
diese austauschen. In vielen Fällen ist es aber günstiger, das Erste-Hilfe-Set auszutauschen.
Spätestens zur nächsten Hauptuntersuchung sollte der Verbandskasten vollständig sein. Ist dieser
unvollständig, sind Produkte abgelaufen oder fehlen sie komplett, dann liegt nach Angaben des ADAC ein
geringer Mangel vor. Fehlt Erste-Hilfe-Material oder ist es abgelaufen, riskiert man bei einer
Verkehrskontrolle ein Verwarnungsgeld von bis zu zehn Euro.
Abgelaufene Verbandkästen muss man nach Verfallsdatum aber nicht wegwerfen. Sie können die ausrangierten
Materialien wie Pflaster oder Verbände in Ihre Hausapotheke übernehmen oder das gesamte Erste-Hilfe-Set an
das Deutsche Rote Kreuz (DRK) oder ähnliche Organisationen spenden. Auch Erste-Hilfe-Kurse oder Fahrschulen
können Sie mit Ihrem alten Verbandkasten unterstützen.
Quellen: ADAC; ARD: www.mdr.de/brisant/ratgeber/verbandskasten-auto-maske-130.html
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