Hausärztliche Gemeinschaftspraxis

Drs. med. Hans-J. Herr, Carmen Ramm u. Martin Wetzel

Fachärzte für Allgemeinmedizin

Urlaub in Corona-Zeiten: Darauf müssen Reisende achten

Viele Corona-Regelungen sind zum 1. Juni entfallen sowie Nachweis- und Testpflichten gelockert worden. Die 3G-Regel für die Einreise nach Deutschland ist während des Sommers ausgesetzt. Dennoch gilt für Deutschland weiterhin eine Maskenpflicht bei Flugreisen und im Zugverkehr. Die wichtigsten Fragen und Antworten zu Reisen während der Pandemie im Überblick.


Wie sind die Regeln für Urlaub in Deutschland?

Touristische Übernachtungen sind erlaubt, die 3G-Regel ist überall entfallen. Wer trotz Buchung nicht anreisen möchte, für den gelten die vereinbarten Stornobedingungen. Betreiber können von ihrem Hausrecht Gebrauch machen, etwa eine Maskenpflicht vorschreiben.

Eine Übersicht der Regeln in den Bundesländern gibt es auf der Seite der Bundesregierung Bundesregierung.


Welche Corona-Regeln gelten für Auslandsreisen?

Das Auswärtige Amt informiert auf seiner Website für alle Länder über die dort geltenden Einreisebestimmungen. Außerdem stellt es aktuelle Informationen zu jedem Reiseland in der Reise-App "Sicher Reisen" bereit. Die Corona-Regelungen für einzelne EU-Länder finden sich auf der Website "Re-open EU" der Europäischen Union.

Das Robert Koch-Institut (RKI) veröffentlicht zudem eine aktuelle Liste, die alle Länder aufführt, die als Virusvariantengebiete eingestuft werden. Für Reiserückkehrer aus solchen Gebieten gelten weiterhin strenge Einreisebestimmungen: Anmelde-, Nachweis- und Quarantänepflicht. Derzeit wird allerdings kein Land als Virusvariantengebiet gelistet.


Gilt bei Flugreisen eine Maskenpflicht?

Bei Flügen, die in Deutschland starten oder landen, gilt - ebenso wie im Zugverkehr innerhalb Deutschlands - weiterhin eine Maskenpflicht. In vielen EU-Ländern wurde dagegen auf Empfehlung der EU-Behörden die Maskenpflicht in Flugzeugen aufgehoben.


Braucht man für Reisen in der EU das digitale EU-Impfzertifikat?

Nein, der gelbe Impfpass reicht als Nachweis aus, der EU-Impfnachweis als digitales Zertifikat dient vor allem dazu, Reisen innerhalb der EU zu erleichtern. Für den Zugang zu öffentlichen Räumen wie Restaurants oder Museen werden in einigen Ländern allerdings nur digitale Nachweise akzeptiert, weil sie besser überprüft werden können. Wichtigster Bestandteil des EU-weit gültigen Zertifikats ist der QR-Code, der die Impfung, die Genesung oder einen negativen Test nachweist. Das digitale COVID-Zertifikat ist in Arztpraxen oder Apotheken in Papierform erhältlich und lässt sich digital auf dem Smartphone speichern.


Wie lange ist der EU-Impfnachweis gültig?

Ohne eine Auffrischungsimpfung (Booster) verlieren EU-Impfzertifikate neun Monate (270 Tage) nach der Grundimmunisierung ihre Gültigkeit. Diese Regelung gilt für grenzüberschreitende Reisen in EU-Mitgliedsstaaten und ist damit für viele Menschen für den Sommerurlaub relevant. Denn nach Ablauf dieser Frist werden sie ohne Auffrischungsimpfung bei Grenzübertritten wie Ungeimpfte behandelt. Das bedeutet, dass sie in einigen EU-Ländern derzeit einen aktuellen negativen Test brauchen oder sogar in Quarantäne müssen. In Deutschland dagegen gibt es aktuell keine Regelung, die die Gültigkeit von Impfnachweisen zeitlich begrenzt.


Was ist bei der Einreise nach Deutschland zu beachten?

Die generelle Nachweispflicht - vollständig geimpft, genesen oder negativ getestet - bei der Einreise nach Deutschland ist zum 1. Juni entfallen. Bis 31. August soll 3G ausgesetzt bleiben. Weiterhin strenge Regeln gelten für die Einreise aus Virusvariantengebieten: Unabhängig vom Impf- oder Genesenenstatus müssen sich Einreisende weiterhin 14 Tage in Quarantäne begeben, sich digital anmelden und einen aktuellen negativen PCR-Test vorlegen. Die aktuellen Einreisebestimmungen in der Übersicht.


Wie ist die Situation bei Kreuzfahrten?

Schiffsreisen sind weltweit möglich, viele Reedereien fahren wieder mit ihrer Flotte. Wer eine Kreuzfahrt unternimmt, muss aber damit rechnen, dass sich der Start der Reise und die Route kurzfristig ändern oder Häfen entlang der Route nicht wie geplant angesteuert werden können. Zudem sind individuelle Landgänge nicht oder nur unter bestimmten Voraussetzungen, etwa einem PCR-Test, möglich. Außerdem besteht das Risiko, dass im Falle eines Corona-Ausbruchs an Bord die zuständigen Behörden im Ausland eine mehrtägige Schiffsquarantäne verhängen, auch für geimpfte Reisende. Schiffsreisende sollten sich beim Veranstalter über die geltenden Regelungen informieren.


Kann ich gebuchte Reisen kostenlos stornieren?

Wer einen Urlaub bucht, sollte die Vertragsbedingungen insbesondere hinsichtlich der Stornierungsmöglichkeiten genau studieren. Die Reiseunternehmen haben ihre Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) seit Beginn der Corona-Pandemie entsprechend angepasst. So bieten viele Veranstalter mittlerweile freiwillig kostenlose Rücktritts- oder Umbuchungsmöglichkeiten bis wenige Wochen vor Beginn der Reise an. Allerdings sollten Kunden die konkreten Bedingungen immer genau prüfen, da das Kleingedruckte teilweise Ausnahmen aufführt.

Praxis Hornberg

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