Hausärztliche Gemeinschaftspraxis

Drs. med. Hans-J. Herr, Carmen Ramm u. Martin Wetzel

Fachärzte für Allgemeinmedizin







Corona-Infos – aktuelle Informationen zur Pandemie-Lage


Bitte beachten Sie:
Die Entwicklungen der Coronavirus-Infektionen ist sehr dynamisch und kann sich jederzeit und schnell ändern. Bitte informieren Sie sich regelmäßig über die aktuellen Empfehlungen.


Wann besteht ein Verdacht auf eine Coronavirus-Infektion?

  • Wenn Sie persönlichen Kontakt mit einem Coronavirus-Patienten bzw. Infizierten hatten.
  • Bei jedem Anzeichen eines Infektes: Auftreten von Husten, erhöhte Temperatur oder Fieber, Kurzatmigkeit, Verlust des Geruchs-/Geschmackssinns, Schnupfen, Halsschmerzen, Kopf- und Gliederschmerzen, allgemeiner Schwäche, Übelkeit, Erbrechen, Durchfall.

Wichtig:

Bei Verdacht auf eine Infektion mit dem Coronavirus kommen Sie bitte nicht sofort in die Praxis, sondern melden sich zunächst telefonisch oder per E-Mail bei uns!


Dies gilt auch für einmal oder vollständig Geimpfte und Genesene, weil die Impfungen zwar sehr gut gegen schwere Krankheitsverläufe, jedoch nicht zuverlässig vor einer Infektion insbesondere mit der Omikron-Variante schützen und sich Genesene evtl. mit einer Virusvariante erneut anstecken können.

Jeder Infektionsverdacht sollte mittels eines PCR-Tests abgeklärt werden. So lautet die klare Empfehlung des Robert-Koch-Instituts (RKI).

Aufgrund der aktuell stark steigenden Infektionszahlen sind zur Zeit allerdings die Kapazitäten für PCR-Testungen erheblich eingeschränkt und müssen deshalb noch gezielter als bislang eingesetzt werden.

Ziel ist es, das Pandemiegeschehen im Blick zu behalten, vulnerable Gruppen besonders zu schützen. Risikopatienten, Personen in vulnerablen Bereichen (Pflege, Eingliederungshilfe, häusliche Pflege) und in medizinischen Bereichen (Praxen, Krankenhaus, Pflege, Rettungsdienste) werden bevorzugt. Auch Kinder sollen weiterhin Zugang zu PCR-Tests haben.

Symptomatische und mit Antigentest positiv getestete Personen, gleich ob geimpft oder nicht/nicht vollständig geimpft, müssen sich entsprechend der geltenden Quarantäneregeln isolieren.

PCR-Tests (Abstriche) zum Ausschluss von Coronavirus-Infektionen werden von uns durchgeführt. Nehmen Sie gerne Kontakt mit uns auf, wenn Sie einen Test benötigen.


Was ist zu tun bei Verdachtsfällen?


Bleiben Sie bitte zu Hause und rufen zunächst bei uns an oder melden sich per E-Mail-Nachricht. Wir besprechen vorab telefonisch mit Ihnen, wie weiter vorzugehen ist. Außerhalb unserer Öffnungszeiten melden Sie sich beim Ärztlichen Notfalldienst unter der Telefonnummer 116117.

Auch Verdachtsfälle sollen zunächst immer in häuslicher Isolation bleiben.

Siehe dazu auch Informationen zu CORONA des Gesundheitsamt Ortenaukreis und „Mein Selbsttest ist positiv“

  • Bürgertelefon beim Gesundheitsamt Ortenaukreis/Offenburg
0781 805 9695
  • Telefonhotline des Landesgesundheitsamtes
0711 904 39555
  • Telefonnummer des Ärztlichen Notdienstes
116117

Wo kann ich mich testen lassen (Abstrich mit PCR-Test im Labor)?

Als Corona-Schwerpunktpraxis führen wir Corona Tests (Abstriche mit PCR-Test im Labor) durch.
Dies tun wir im Rahmen unserer Kapazität und nur nach vorheriger telefonischer Terminvereinbarung.

Bitte melden Sie sich per E-Mail oder rufen Sie uns an, wenn Sie einen PCR-Test brauchen.


Weitere Teststellen finden Sie auch in der folgenden Übersicht Testmöglichkeiten im Ortenaukreis


Bitte beachten Sie unbedingt folgenden Hinweis:


Positiv getestete werden nicht mehr automatisch vom Gesundheitsamt kontaktiert!


Die Gesundheitsämter informieren über einen „Strategiewechsel bei der Ermittlung von SARS-CoV-2-infizierter Personen“. Es werden ab sofort nicht mehr alle infizierten Personen von den Behörden kontaktiert und informiert! Stattdessen konzentriert sich das Gesundheitsamt auf die Bearbeitung von Ausbruchsgeschehen und den Schutz besonders gefährdeter Gruppen wie Menschen in Pflegeheimen.

Von Amts wegen wird darauf hingewiesen,

  • dass sich infizierte Menschen unabhängig von der Kontaktaufnahme in eine in der Regel 14-tägige Quarantäne begeben müssen.
  • Die Quarantäne gilt auch für die ungeimpften Haushaltsangehörigen und beträgt bei diesen zehn Tage.

Weitere Informationen zum medizinischen Hintergrund und den detaillierten Regelungen, zum Beispiel Möglichkeiten zur vorzeitigen Beendigung der Quarantäne bei Kontaktpersonen, finden sich auf der Homepage des Landkreises unter https://www.ortenaukreis.de/Informationen-zu-CORONA-Impfungen/Sie-sind-positiv-auf-das-Coronavirus-getestet-/ Infizierte Personen, die einen Kontakt zum Gesundheitsamt brauchen, können sich per E-Mail, OnLine oder telefonisch an ihr zuständiges Gesundheitsamt wenden.

Beim Gesundheitsamt Offenburg gibt es folgende Kontaktmöglichkeiten:

  • Bürgertelefon Gesundheitsamt
Telefon: 0781 805-9695
  • Psychologische Beratung Corona
Telefon: 07821 9157-2557
(Hinweis: Mo-Fr 9-12 und 13-16 Uhr)

Bescheinigungen über die Quarantänezeit erhalten die Betroffenen vom jeweils zuständigen Ordnungsamt ihrer Gemeinde.


Ärztliches Attest über durchgemachte Corona-Infektion und Genesung:


Personen, die in der Vergangenheit mittels PCR-Abstrich positiv auf eine Infektion mit dem Coronavirus SARS-COV2 getestet wurden und/oder die eine COVID-19-Erkrankung durchgemacht haben und wieder genesen sind, stellen wir auf Wunsch ein ärztliches Attest darüber aus, wenn die Abstriche zur Testung der Infektion und/oder Erkrankung von uns selbst in unserer Praxis durchgeführt wurden.


Die Vorgaben für den Genesenennachweis beziehen sich ausschließlich auf Personen, die ungeimpft sind, d.h. weder vor, noch nach ihrer durchgemachten Infektion eine Impfung erhalten haben.


BITTE BEACHTEN SIE:
Wir bescheinigen keine Genesung aufgrund von PCR-Befunden, die Sie andernorts haben durchführen lassen. Bitte wenden Sie sich in diesem Fall an die Stelle, die Ihren PCR Test vorgenommen hat. Wichtig ist auch: dieses Attest kann nur ausgestellt werden, wenn die Infektion mit einem PCR-Test bestätigt ist. Ein Antikörpertest ist nicht beweisend für eine durchgemachte Infektion und führt nicht zum Status als “Genesener”.


Betreuung für Corona-Patienten in häuslicher Isolation:


Die meisten Coronavirus-Infektionsfälle verlaufen zum Glück leicht und können symptomatisch behandelt werden. Patienten mit einer mild/leicht verlaufenden CoViD-Infektion können sich zu Hause, in häuslicher Isolation, auskurieren und müssen nicht ins Krankenhaus.

Falls Sie ärztliche Beratung oder ein Rezept benötigen, melden Sie sich bitte telefonisch oder per E-Mail bei uns in der Praxis.

Wenn sich der Zustand von Corona-Patienten zu Hause verschlechtern sollte, rufen Sie uns bitte an, damit wir eine Krankenhausaufnahme veranlassen können. Diese muss vorab angemeldet werden, um abzuklären, ob Behandlungsplatz/Isolierzimmer verfügbar ist und ein Krankentransport unter den erforderlichen Schutzmaßnahmen bestellt werden kann.

In unvorhergesehenen Notfällen (z.B. bei plötzlich einsetzender Atemnot) rufen Sie bitte den Rettungsdienst unter 112, und melden dabei auch unbedingt den Verdacht auf oder die bestätigte Corona-Infektion!

Bitte beachten Sie:
Entwicklungen der Coronavirus-Infektionen ist sehr dynamisch und kann sich jederzeit und schnell ändern. Bitte informieren Sie sich regelmäßig über die aktuellen Empfehlungen.


Weitere Informationen zur Corona-Pandemie erhalten Sie bei den nachgenannten Einrichtungen:


Bundesgesundheitsministerium:
https://www.bundesgesundheitsministerium.de

Sehr ausführliche Infoseite des Bundesministeriums für Gesundheit:
https://www.zusammengegencorona.de

Das Bundesgesundheitsministerium hat auch ein Bürgertelefon unter der Tel. Nr. 030-346 465 100 eingerichtet (Montag -Donnerstag 8 -18 Uhr und Freitag 8 -12 Uhr).

Robert Koch Institut:
https://www.rki.de

Sozialministerium Baden-Württemberg:
https://sozialministerium.baden-wuerttemberg.de/de/gesundheit-pflege/gesundheitsschutz/infektionsschutz-hygiene/informationen-zu-coronavirus/

Landesgesundheitsamt Baden-Württemberg
http://www.gesundheitsamt-bw.de

Das Landesgesundheitsamt Ba-Wue hat eine Info-Hotline, täglich zwischen 9 und 18 Uhr unter Telefon 0711 / 904-39555

Kassenärztliche Vereinigung Baden-Württemberg:
https://www.kvbawue.de/

Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung:
https://www.infektionsschutz.de/coronavirus-sars-cov-2.html

Auswärtiges Amt:
https://www.auswaertiges-amt.de/de/ReiseUndSicherheit/-/2296762

Weltgesundheitsorganisation:
https://www.who.int/emergencies/diseases/novel-coronavirus-2019/situation-reports/

Weltweite Fallzahlen, Internetseite der Johns Hopkins Universität:
https://coronavirus.jhu.edu/map.html


 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Praxis Hornberg

Hauptstraße 85
Am Bärenplatz
78132 Hornberg

Telefon: 0 78 33 / 96 59 80
Fax: 0 78 33 / 9 65 98 28
info@aerzte-am-baerenplatz.de

Öffnungszeiten & Sprechstunde

Rezept & Überweisung bestellen!

Zu Reduzierung der Wartezeiten an der Rezeption haben wir einen zusätzlichen Service eingerichtet:

Einen Anrufbeantworter, dem Sie Ihre Rezeptbestellung und Ihre Überweisungswünsche diktieren können!

Rezepte & Überweisungen