Hausärztliche Gemeinschaftspraxis

Drs. med. Hans-J. Herr, Carmen Ramm u. Martin Wetzel

Fachärzte für Allgemeinmedizin




Als Corona-Schwerpunktpraxis führen wir in unserer Praxis Corona-Testungen nach den Kriterien des Robert-Koch-Instituts bzw. der Nationalen Teststrategie durch:


Zum Schutz der anderen Patienten und Mitarbeiter erfolgen diese Testungen außerhalb des regulären Praxisbetriebs und nur nach vorheriger Terminvereinbarung.

Ihre Anmeldung zu einem Schnell- oder PCR-Test erbitten wir bevorzugt per E-Mail unter dem Betreff "Corona-Abstrich" an info@aerzte-am-baerenplatz.de

Bitte beachten Sie: aufgrund gesetzlicher Änderungen und dem damit verbundenen unverhältnismäßigen Verwaltungsaufwand können wir ab dem 1. August 2021 keine Bürgertests mehr anbieten.

Testangebote und Kostenübernahme


Die Corona-Testverordnung wird laufend weiterentwickelt und an die aktuelle Pandemielage angepasst. Die Neuregelungen im Einzelnen finden Sie immer aktuell in der Corona-Testverordnung: Wer bekommt jetzt wann einen Test?

Ab dem 1. August 2021 gelten auch neue Bestimmungen und Testpflichten für Reisende. Worauf müssen Sie bei einer Reise in Deutschland oder im Ausland achten? Welche Regelungen gelten bei Flugreisen? Und -auch sehr wichtig- welche Vorschriften gelten bei der Rück-/Einreise nach Deutschland? Aktuelle und wichtige Informationen dazu finden Sie hier.

Wer bezahlt Ihren Corona-Test?


Die Übernahme der Kosten von Testungen auf das Coronavirus SARS-CoV-2 ist gesetzlich geregelt. Die Länder entscheiden, ob und welche Tests Teil ihrer Teststrategie sind und damit für bestimmte Bereiche übernommen werden. Auch hier gibt es allerdings immer wieder Neuerungen. Um aktuell zu erfahren in welchem Fall welche Tests von Ihrer Krankenversicherung oder vom Bund bezahlt werden, empfehlen wir Ihnen einen Blick auf die tagesaktuelle Webseite des Bundesgesundheitsministeriums.

Was ist der Unterschied zwischen PCR-Tests, Antigen-Schnelltests und Laien-Selbsttests?


PCR-Tests sind der "Goldstandard" unter den Corona-Tests.

Die Probenentnahme erfolgt durch medizinisches Personal - die Auswertung durch Labore.

Antigen-Schnelltests für SARS-CoV-2 funktionieren nach einem ähnlichen Prinzip wie Schwangerschaftstests. Durchgeführt werden können sie nur durch geschultes Personal - dafür wird ähnlich wie beim PCR-Test ein Nasen- oder Rachenabstrich gemacht. Die Auswertung erfolgt im Gegensatz zu den PCR-Test aber direkt vor Ort.

Laien-Selbsttests sind zur Anwendung durch Privatpersonen bestimmt. Dafür muss die Probenentnahme und -auswertung entsprechend einfach sein. Der Test kann zum Beispiel mit einem Nasenabstrich oder mit Speichel erfolgen. Die Selbsttests haben gegenüber den PCR-Tests eine höhere Fehlerrate. Daher soll/muss nach jedem positiven Selbsttest immer ein PCR-Test zur Bestätigung gemacht werden.

Gibt es eine Meldepflicht bei einem positiven Laien-Selbsttest?


Nein. Wer einen Selbsttest macht, der positiv ausfällt, soll diesen aber genauso wie bei einem positiven Antigen-Schnelltest durch einen PCR -Test bestätigen lassen und muss sich vorsichtshalber solange zu Hause selbst isolieren, bis das Ergebnis vorliegt.

Wer kann Antigentests anwenden?


Alle zurzeit auf dem Markt befindlichen Antigen-Schnelltests müssen von geschulten Personen durchgeführt werden, und entsprechende Arbeitsschutzmaßnahmen müssen dabei berücksichtigt werden. Hierbei kommt es insbesondere auf die korrekte Durchführung des Nasen- bzw. Rachenabstrichs an, bei dem infiziertes Gewebe mit einem Abstrichtupfer aus dem Mund- oder Nasenraum entnommen wird. Wird der Abstrich fehlerhaft durchgeführt, kann das Ergebnis des Schnelltests verfälscht sein.

Woran erkenne ich einen qualitativ hochwertigen Schnelltest?


Im Vergleich zur PCR ist ein Antigenschnelltest nicht so sensitiv, d.h. ein Schnelltest erkennt nicht alle mit dem Coronavirus infizierten Personen, die durch einen PCR-Test erkannt werden (falsch-negativ). Außerdem ist er nicht so spezifisch wie eine PCR, d.h. ein Antigenschnelltest kann in einigen wenigen Fällen positiv sein, obwohl eine Person nicht mit dem Coronavirus infiziert ist (falsch-positiv). Qualitativ hochwertige Schnelltests sind jene Tests, die möglichst wenig falsch-negative und wenig falsch-positive Ergebnisse liefern, d.h. solche, die eine hohe Sensitivität z.B. >90% und eine hohe Spezifität von z.B. >98% aufweisen.

Können PCR-Tests somit entfallen? 


Nein, PCR-Tests bleiben aufgrund ihrer hohen Verlässlichkeit weiterhin unverzichtbarer Bestandteil der Teststrategie. Antigen-Schnelltests zeigen nicht so eine hohe Verlässlichkeit auf, wie die PCR-Tests. Vor allem ist dabei zu berücksichtigen, dass ein negatives Schnelltestergebnis die Möglichkeit einer Infektion mit SARS-CoV-2 nicht ausschließt. Außerdem kommt es bei Antigen-Schnelltests häufiger als bei der PCR vor, dass ein positives Ergebnis angezeigt wird, wenn die Person gar nicht infiziert ist. Deshalb muss ein positives Antigen-Schnelltest- Ergebnis immer mittels PCR bestätigt werden.


 

 

 

 

Praxis Hornberg

Hauptstraße 85
Am Bärenplatz
78132 Hornberg

Telefon: 0 78 33 / 96 59 80
Fax: 0 78 33 / 9 65 98 28
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